EKZ-Millionen sollen nicht die Staatsfinanzen sanieren

EKZ-Millionen sollen nicht die Staatsfinanzen sanieren

In einer Hau-Ruck-Übung will der Regierungsrat von der EKZ jährlich 30 Millionen Franken abschöpfen um die Staatsfinanzen zu sanieren. Da ihm der ordentliche Weg über eine Gesetztesanpassung zu lange gehen würde, hat er juristisch fragwürdig eine Verordnungsänderung vom Kantonsrat absegnen lassen – dies ungeachtet der hängigen gerichtlichen Klärung des Vorgehens.

Im Namen der Grünliberalen Fraktion habe ich mich klar dagegen ausgesprochen. Eine solche Änderung von einem genossenschaftlich orientierten Geschäftsmodell, wie es die EKZ aufgrund ihrer gesetzlichen Vorgaben bisher gepflegt hat, hin zu einer gewinnorientierten Unternehmung darf nicht über die Hintertüre einer Verordnungsänderung geschehen. Wir verlangen zuerst die Eigentümerstrategie der EKZ, die schon lange versprochen wurde, sowie eine breite Auslegeordnung der geänderten und sich immer noch wandelnden Voraussetzungen auf dem Strommarkt. Auf dieser Grundlage wollen wir über eine Revision des EKZ-Gesetztes diskutieren, die durchaus auch eine Gewinnausschüttung beinhalten kann. Eine Gewinnausschüttung darf aber nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die EKZ anstehende Investitionen in den Aus- und Umbau des Stromnetztes sowie in eine – gemäss Verfassung – ausreichende, umweltschonende, wirtschaftliche und sichere Energieversorgung bewältigen kann.

Mein Videostatement zur Verordnungsänderung

Bericht von NZZ und Tagi

Kantonsratsvorlage

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