Harmonisierung der Baubegriffe im Baugesetz

Harmonisierung der Baubegriffe im Baugesetz

Teilweise gibt es im Kantonsrat sehr technische Geschäfte. Die Harmonisierung der Baubegriffe und die daraus folgende Revision des Planungs- und Baugesetztes ist eine davon. Mein Votum hier richtet sich also vor allem an Spezialisten aus dem Baubereich.

 

5059 PBG-Revision

Geschätzte Anwesende

Der Regierungsrat hat uns eine Revision des Planungs- und Baugesetztes vorgelegt, die neue Begriffe und Definitionen der interkantonal harmonisierten Baubegriffe übernimmt, aber keine wesentlichen, materiellen Änderungen am bestehenden PBG beinhaltete. Das ist aus unserer Sicht die richtige Vorgehensweise bei der Einführung dieser Begriffe und Definitionen.

Mit den Anträgen, die in der Kommissionsberatung von der FDP eingebracht wurden kommt es hingegen zu materiellen Änderungen, die zu einer schleichenden Vergrösserung von Bauten führen, ohne dass von Seiten der Gemeinden über die Bau- und Zonenordnung irgendeine Änderung gemacht wurden. Über eine Änderung der kantonalen Gesetzgebung wird also die Planungshoheit der Gemeinden übersteuert und das Ganze wird dann unter dem Titel Verdichten verkauft. Damit, liebe FDP, erweist ihr einer echten Verdichtung einen Bärendienst! Neubauten, die aufgrund Eurer Änderungen höher und breiter werden und damit massiger wirken, als in den entsprechenden Bauzonen vorgesehen, werden als Negativbeispiele für Verdichtungsprojekte herangezogen werden. Dagegen wäre es eminent wichtig, für sinnvolle Verdichtungsprojekte, das Verständnis und die Zustimmung der Bevölkerung zu gewinnen. Verdichtung soll ein bewusster Prozess sein, der von den Gemeinden in bestimmten Zonen über die BZO gesteuert wird. Nur so wird es gelingen, die Bevölkerung ins Boot zu holen.

Ein paar Worte zum Neid-Argument: Es ist nicht so, dass das bestehende PBG zum Beispiel Balkone auf der gesamten Länge eines Gebäudes verbietet – wie man uns hier weismachen will. Solche Balkone oder Wintergärten sind erlaubt und tragen durchaus zu einer hohen Wohnqualität bei, die wir niemandem verwehren wollen. Allerdings müssen Balkone, die sich über die gesamte Gebäudelänge erstrecken, innerhalb der gültigen Baulinien liegen. Nur wenn die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden soll, dass die Balkone über die Baulinie hinausragen dürfen, d.h. wenn die Abstandsvorschriften gemäss BZO verletzt werden, wird ihre Länge – gemäss heutigem Recht – auf einen Drittel der Gebäudelänge beschränkt. Lieber Toni Berger, alle Eure Anträge betreffen Ausnahmeregelungen – und im gleichen Atemzug redet ihr von Vereinfachungen!

Jetzt noch zur architektonischen Freiheit: Mit dieser PBG-Vorlage sollen die Möglichkeiten erweitert werden, grössere Gebäude zu bauen, als in der BZO vorgesehen. Je besser die die Ausnahmeregelungen ausgenutzt werden, je grösser kann gebaut werden. Es gibt also bestimmte Gebäudeformen mit vorspringenden Gebäudeteilen, Gestaltung des Attikageschosses, Wintergarten etc. die zu einer Maximierung der Wohnfläche führen. Ein Architekt muss all diese Elemente ausnutzen, um die maximal Wohnfläche und damit das finanzielle Maximum herauszuholen. Dies schränkt seinen Gestaltungsspielraum wesentlich ein.

Die Grünliberalen werden aus diesen Gründen alle Mehrheitsanträge der KPB ablehnen. Dafür reichen wir heute eine Motion ein, die eine radikale Vereinfachung des PBG fordert, die den Gestaltungsspielraum der Architekten wieder öffnen will und gleichzeitig den Gemeinden Gewähr bietet, dass sie keine Gebäude bewilligen müssen, die den vorgesehenen Rahmen für die jeweilige Zone sprengen.

 

5058 IVHB

Geschätzte Anwesende

Als Mittepartei sind wir Grünliberalen gewohnt, mit wechselnden Partner Mehrheiten zu bilden. Erstaunlicher ist hingegen die Situation, in der wir uns nun befinden, nämlich zweimal in der Minderheit mit wechselnden Partnern. Bei der Behandlung der PBG-Änderungen haben viele Redner den grössten Teil ihrer Redezeit schon für das Konkordat verwendet und im Schlepptau, halb unbewusst, die schleichende Verdichtung gutgeheissen. Die Grünliberalen können differenzieren zwischen dem Beitritt zum Konkordat und den daraus folgenden zwingenden und nicht-zwingenden PBG-Anpassungen, über die wir zuvor abgestimmt haben. Bei der PBG-Revision haben wir die schleichende Verdichtung der rechten Mehrheit bekämpft. Dies hindert uns jedoch nicht daran, der IVHB – dem Auslöser der PBG-Revision – zuzustimmen. Hier befinden wir uns mit Mitte-Rechts wieder in der Minderheit. Die SVP stellt sich quer, da es sich um ein Konkordat handelt, Links-Grün trötzelet wegen der schleichenden Verdichtung, die nun im PBG Eingang gefunden hat … und beide Seiten merken nicht, dass es vor allem darum geht, dass Architekten in Otelfingen und im benachbarten Wettingen, das Gleiche unter einer Fassadenhöhe verstehen oder Geschosse gleich zählen.

Für die Grünliberalen ist klar, dass wir der Harmonisierung zustimmen, damit wir in der Schweiz überall mit gleichen Ellen resp. mit gleichen Metern messen.

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