Das neue Wassergesetz startet als Flickwerk

Das neue Wassergesetz startet als Flickwerk

Das neue Wassergesetz haben wir während der gesamten bisherigen Legislatur in der Kommission beraten. Jetzt liegen vier Ratssitzungen mit der Beratung der ersten Lesung hinter uns.
Zu Beginn des Wassergesetztes standen die Zusammenführung zweier kantonaler Gesetzte im Vordergrund. Dazu kamen als Auslöser einige Anpassungen aufgrund des neuen Gewässerschutzgesetztes des Bundes. Doch immer mehr kamen auch bewährte Regelungen der beiden ursprünglichen Gesetzte unter Beschuss, sodass wir heute ein mehr oder weniger spontan zusammengesetztes Flickwerk haben, dessen Auswirkungen wohl noch die eine oder andere Überraschung produzieren werden.

Das Gesetz, das von der Verwaltung nach der Vernehmlassung abgespeckt wurde, hat vorab die selbsternannte Bürokratie- und Regelungsabschaffungspartei FDP wieder aufgebläht. Insgesamt werden es am Ende der Beratungen wohl rund 8 Paragrafen, 20 Absätze und diverse weitere Ergänzungen mehr sein, als von der Regierung vorgeschlagen.

Es sind aber nicht nur die Anzahl Paragrafen und Sätze, sondern deren Inhalte, die vorneweg für die kantonale Verwaltungen einen massiven Mehraufwand bedeuten, aber auch bei anderen Involvierten Unsicherheiten und Klärungsbedarf auslösen. So wird in §9 eine ausführliche Wasserstrategie verlangt, gemäss §§ 11/21/84 wird eine zusätzliche Informationspflicht gegenüber möglichen Einspracheberechtigten eingeführt, §14 fordert eine neue zentralisierte Beratungsstelle. Weiter wird die Verwaltung beschäftigt, indem sie die bewährte Praxis verschiedentlich ändern muss – allen voran bei der Gebührenordnung (§61ff).

Das Tüpfchen auf das i setzte aber die SVP am Schluss noch mit dem Antrag in §95a, die Verordnung der Genehmigung des Kantonsrates zu unterstellen. Was hier von der rechten Ratshälfte getan wurde, ist das pure Gegenteil von Bürokratieabbau und einer schlanken Verwaltung. Oder ganz passend zum Gesetz: Wasser predigen und Wein trinken.

Ungeachtet der Voten von Regierungsrat Kägi drückte die rechte Ratsseite immer wieder Partikularinteressen Einzelner in den Vordergrund und drängte die Interessen der Öffentlichkeit und des Naturschutzes zurück. Das beginnt mit dem Zweckartikel (§2), der nun nicht mehr zum Inhalt hat, den Zugang zu den Gewässern zu gewährleisten, sondern nur noch diesen zu regeln. Es geht weiter zu den Landanlagen, bei denen die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses gestrichen wird und zur Gewässerraumfestlegung (§11), bei der schon als einziger Grundsatz postuliert wird, das private Grundeigentum sei grösstmöglich zu schonen und eben nicht dem Gewässer Raum zu geben. Im §13 wird eingeführt, dass für Hochwasserschutz und Revitalisierungen nur minimalste Eingriffe in Bauzonen und Landwirtschaftsflächen zugelassen sind.

Die Anforderungen an den Hochwasserschutz bei Gebäuden werden neu im Gesetz festgeschrieben und viel lascher festgelegt, als von den Expertengremien SIA und PLANAT empfohlen.  Die Folgen der Diskrepanz zwischen Gesetz und SIA-Normen werden Rechtsunsicherheiten sein. Ungenügende Objektschutzmassnahmen führen unweigerlich zu einem verstärkten Bedarf nach Hochwasserschutzmassnahmen an den Gewässern und damit mehr Landbedarf. Auch hier haben die Grünliberalen vergeblich die Bemühungen des Baudirektors gegen die rechte Mehrheit unterstützt.

Die Frage der Eigentümerschaft der Wasserversorgung wird von der Linken als Schicksalsfrage im Wassergesetz hochstylisiert. Die Grünliberalen gehen diese Frage viel entspannter an. Wir stellen uns gegen eine sture Regelung, die eine 100%-ige Eigentümerschaft der öffentlichen Hand verlangt. Damit stützen wir die bisherige Regelung, die verschiedene Organisationsformen und Eigentumsverhältnisse zulässt und den Gemeinden einen Spielraum lässt. Insbesondere sehen wir organisatorische Synergien wenn Gas-, Strom- und Wasserwerke als integrierte Unternehmen auftreten können. Darauf wollen wir nicht verzichten. Aus unserer Sicht genügt es, wenn die Wasserversorgung weiterhin gebührenfinanziert bleibt und somit kein interessantes Renditeobjekt darstellt.

Nach vier Sitzungen mit Beratungen zum Wassergesetz müssen die Grünliberalen enttäuscht feststellen, dass eine gute Vorlage des Regierungsrates zum Wassergesetz mit Bürokratie überladen wurde und die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes so stark zurückgedrängt wurden, dass wir nicht mehr hinter diesem Gesetz stehen können.

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