Medienförderung zukunftsgerichtet aufstellen

Medienförderung zukunftsgerichtet aufstellen

Funktionierende Medien und ein qualitativ hochstehender, kritischer Journalismus sind wichtige Säulen unserer Demokratie.

Allerdings wird es für die Medien zunehmend schwieriger, ein funktionierendes Geschäftsmodell zu finden. Die Werbeeinnahmen sinken, es werden immer weniger Print-Abos verkauft und die Zunahme von Online-Abos ist (noch) nicht adäquat gestiegen. In dieser schwierigen Phase unterstütze ich einen befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung als Übergangsfinanzierung (22.423 | Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen | Geschäft | Das Schweizer Parlament), obwohl mir die Erweiterung auf die Unterstützung der Frühzustellung eigentlich gegen den Strich geht.

Diese zusätzlich Förderung ist aber klar als Übergangsmassnahme zu sehen – auf einem Weg zu einer Medienförderung, die kanal- und geschäftsmodellunabhängig ist. Deshalb soll die indirekte Presseförderung auf 7 Jahre begrenzt werden. Die Medienkommission hat meinen entsprechenden Antrag unterstützt, um den Übergangscharakter der erweiterten indirekten Presseförderung zu betonen.

Die Vorstellungen der GLP decken sich in den Grundzügen mit der Auslegeordnung des Bundesrates für eine kurz- mittel- und langfristigen Neugestaltung, die er gemäss Forderung meiner Kollegin Katja Christ aufgezeigt hat. (21.3781 | Strategie für eine zukunftsgerichtete Medienförderung jetzt aufgleisen | Geschäft | Das Schweizer Parlament).

Die als Übergangslösung gedachte Aufstockung der indirekten Presseförderung soll von einer Förderung für alle elektronischen Medien abgelöst werden, die sich an der Anzahl journalistischer Stellen bemisst und degressiv ausgestaltet ist. Ich begrüsse die entsprechende Motion unserer Kommission explizit, die die Medienförderung im mittelfristigen Zeithorizont weiterdenkt. Dieser Vorschlag der Kommission gibt den Medienhäuser Planungssicherheit und verstärkt die Transformation der Medien in die Online-Welt.

Für eine langfristige, noch breiter zu führende Diskussion und Auslegeordnung einer zukünftigen Förderung von allen Medien (mit und ohne Leistungsauftrag) braucht es aber weitere Anpassungen, die mit einer Änderung der Bundesverfassung verbunden sind. In einer Welt, in der die Verbreitungskanäle immer mehr zusammenwachsen und ineinander übergehen, ist die heutige Verfassungsgrundlage nicht mehr zeitgemäss. Die GLP möchte diese Diskussion anstossen und ich habe in der Sommersession eine entsprechende Motion eingereicht (24.3762 | Medien in der Bundesverfassung | Geschäft | Das Schweizer Parlament).

 


Hier geht’s zur Medienmitteilung der Kommission KVF-N von heute 2. Juli 2024.