Nein zum Wassergesetz!

Nein zum Wassergesetz!

Meine Argumente sowie Videostatements zur Wassergesetz-Abstimmung vom 10. Februar 2019:

Wassergesetz – So nicht!

Das Wassergesetz wurde durch den rechtsbürgerlichen Kantonsrat so zerzaust, das es nur noch eine Lösung gibt: Zurück an den Absender!

Das neue Wassergesetz wurde während einer gesamten Legislatur in der Kommission und im Kantonsrat beraten. Standen zu Beginn die Zusammenführung zweier kantonaler Gesetzte, sowie Anpassungen aufgrund des neuen Gewässerschutzgesetztes des Bundes im Vordergrund, kamen immer mehr auch bewährte Regelungen der beiden ursprünglichen Gesetze unter Beschuss. Was heute zur Abstimmung vorliegt, ist ein mehr oder weniger spontan zusammengesetztes Flickwerk, das geprägt ist von Partikularinteressen Einzelner und dessen Auswirkungen wohl noch die eine oder andere Überraschung produzieren werden.

Anliegen von Natur- und Landschaftsschutz sowie der Öffentlichkeit werden zurückgedrängt

Gewässer sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Naherholung für Menschen und sollten grundsätzlich Allgemeingut sein. Wo verschiedene Interessen bestehen, müsste eine offene Interessenabwägung durchgeführt werden können. Genau diese Interessenabwägung wird aber verhindert, indem das neue Gesetz das Interesse von privaten Grundeigentümern schon zu Beginn weg priorisiert. Bäche erhalten nicht mehr den notwendigen Raum, der Zugang zum See wird erschwert und Pestizide dürfen viel zu nahe am Gewässer ausgebracht werden.

Ungenügender Hochwasserschutz

Die Anforderungen an den Hochwasserschutz bei Gebäuden werden neu im Gesetz festgeschrieben und viel lascher festgelegt, als von den Expertengremien SIA (Schweizer Ingenieure und Architekten) und PLANAT (Nationale Plattform Naturgefahren) empfohlen. Die Folgen der Diskrepanz zwischen Gesetz und SIA-Normen werden Rechtsunsicherheiten sein.

NEU NEU Hier Artikel in der Fachzeitschrift TEC21, der meine Aussagen bestätigt.

Ungenügende Objektschutzmassnahmen führen zudem unweigerlich zu einem verstärkten Bedarf nach Hochwasserschutzmassnahmen an den Gewässern und damit zu mehr Landbedarf. Verschärfend kommt hinzu, dass das neue Gesetzt gleichzeitig zum viel zu geringen Hochwasserschutz an Gebäuden nur minimalste Eingriffe in Bauzonen und Landwirtschaftsflächen zulässt.

Aufgrund des Klimawandels werden wir auch im Kanton Zürich vermehrt stärkere Hochwasser zu bewältigen haben. Die heutigen Versäumnisse beim Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten werden Versicherungen und Öffentlichkeit deshalb teuer zu stehen kommen.

Mehr Bürokratie

Der rechtsbürgerliche Kantonsrat predigt Wasser und trinkt Wein. In ihren Sonntagsreden huldigen sie dem schlanken Staat, aber am Montag ändern sie unnötig bewährte Gebührensysteme, schieben der Verwaltung neue Aufgaben zu, lassen Bürokratiemonster in Form einer detaillierten Wasserstrategie entstehen und verlangen zum Schluss, dass die Ausführungsbestimmungen zum Wassergesetzt wiederum im Kantonsrat behandelt werden. Wir aber sehen grossen Handlungsbedarf im Gewässer- und Hochwasserschutz. Die notwendige Entwicklung darf nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand gebremst werden.

Zurück zum ursprünglichen Entwurf des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat ursprünglich einen guten, konsistenten Gesetzesentwurf für das neue Wassergesetz vorgelegt. Die Grünliberalen lehnen das vom Kantonsrat verschlimmbesserte Gesetz ab und fordern einen neuen Entwurf auf Basis des regierungsrätlichen Vorschlages.

Interview bei Votez.ch

Komitee gegen das Wassergesetz

... und Konsequenzen für das Wassergesetz

Argumente aus Sicht der Gemeinden

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