Es gibt heute kaum noch Gründe, bei einem Neubau auf eine Solaranlage zu verzichten – sei es zur Stromproduktion oder für die Wärmegewinnung. Selbst das finanzielle Argument ist bei einer rechtzeitig geplanten Nutzung der Solarenergie und einem korrekten Vergleich der langfristigen Kosten nicht mehr haltbar.
Umso weniger verständlich ist die Haltung der Zürcher Regierung, sich bei dem Neubau der Kantonsschule Büelrain in Winterthur erst nachträglich damit zu befassen, was die Erstellungskosten in die Höhe treiben würde. Dabei war schon im September 2016 anlässlich des Spatenstichs vorgesehen, dass auf dem Dach eine Solarstomanlage im Contracting erstellt werden soll (Projektvorstellung).
Rektor Martin Bietenhalder betont, dass es gerade bei Schulen nicht nur um ökologische Aspekte geht, sondern dass die Anlage auch einen methodisch-didaktischen Wert hat (Artikel im Landboten). Ich unterstütze diese Meinung voll und ganz und habe deshalb ein dringliches Postulat eingereicht, das anlässlich der Sondersitzung in Winterthur zur Feier 100 Jahre Proporzwahlrecht diskutiert wird.
Ich freue mich über volle Tribünen bei diesem spezielle Anlass und bin auch schon vorher am Stand der glp anzutreffen.
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